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Ergebnisse des Länderfinanzausgleichs 2023 Auch 2023 war Bayern der größte Nettozahler im Länderfinanzausgleich. Durch Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung gingen 9,1 Mrd. Euro verloren. Allerdings liegen die eigentlichen Probleme des Systems nicht bei der Umsatzsteuerverteilung, sondern bei den Bundesergänzungszuweisungen. | ||
Gemeindesteuerkraft im Länderfinanzausgleich Die Gemeindesteuern werden im Länderfinanzausgleich zu 75 Prozent als Finanzkraft der Länder gewertet. Die Teilanrechnung benachteiligt Länder mit unterdurchschnittlicher Gemeindesteuerkraft. Der Beitrag erläutert das Ausmaß der Verzerrungen und präsentiert eine Reformoption. | ||
Mehr kommunale Finanzautonomie wagen Die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden werden hauptsächlich durch ihre Steuereinnahmen und den kommunalen Finanzausgleich bestimmt. Der Finanzausgleich steht dabei in einem Spannungsverhältnis zur Eigenständigkeit und Selbstverantwortung der Gemeinden. Dieser Beitrag plädiert für eine stärkere Gewichtung der kommunalen Finanzautonomie. | ||
Die kalte Progression der Erbschaftsteuer Bei der Erbschaftsteuer gelten seit 2010 dieselben nominal fixierten Freibeträge und Tarifzonen. Der Verbraucherpreisindex ist jedoch bis 2022 um 25 Prozent gestiegen. Hierduch hat sich die reale Erbschaftsteuerlast deutlich vergrößert. Um die kalten Progression zu beseitigen, muss neben der Einkommensteuer auch die Erbschaftsteuer indexiert werden. | ||
Mit der Lohnpolitik in die Stabilisierungskrise Die Lohnforderungen der Gewerkschaften deuten darauf hin, dass mit einer stabilitätskonformen Lohnpolitik derzeit nicht gerechnet werden kann. Daraus ergeben sich erhebliche Gefahren für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Noch können moderate Lohnabschlüsse eine Stabilisierungskrise verhindern, die letztlich vor allem den Arbeitnehmern schaden würde. | ||
Neuer Streit über den Länderfinanzausgleich Der Länderfinanzausgleich wurde mit Wirkung ab 2020 reformiert. Dabei blieben die wesentlichen Probleme des komplexen Systems erhalten. Es kann daher keineswegs überraschen, dass Bayern als Zahlerland mit einer erneuten Verfassungsklage droht. Der Länderfinanzausgleich ist in vielen Punkten ökonomisch fragwürdig, aber ist er auch verfassungswidrig? | ||
Inflationsschutz für Einkommensteuerzahler | ||
Das Ehegattensplitting ist kein Steuervorteil | ||
Staatsschulden – Fluch oder Segen? | ||
Wer profitiert von der Mehrwertsteuersenkung? | ||
Übernahme kommunaler Schulden durch den Bund? | ||
Heimatumlage statt Gewerbesteuerumlage | ||
Defizite und Reformoptionen des kommunalen Steuersystems | ||
Ein neuer Anlauf zur Unternehmensteuerreform | ||
Steuern darf man auch im Boom senken | ||
Standpunkt: Ehegattensplitting und Kinderfreibetrag | ||
Hat die Flat Tax eine indirekte Progression? | ||
Länderfinanzausgleich – Selbstbedienung statt Reform | ||
EZB auf falschem Kurs | ||
Selbstfinanzierungseffekte antizyklischer Finanzpolitik | ||
Chancen und Risiken des Steuerwettbewerbs | ||
Rot-grüne Steuerpläne: Gerechtigkeit geht anders | ||
Sinnlose US-Schuldenregel | ||
30-Stunden-Woche schafft keine Arbeitsplätze | ||
Zur (Ir-) Relevanz der Kaufkrafttheorie | ||
Defizitarten und ihre stabilitätspolitische Bedeutung | ||
Der Kindergrundfreibetrag | ||
Schuldenbremse – Gut gemeint, aber nicht gut gemacht | ||
Fairer internationaler Steuerwettbewerb ist eine Fiktion | ||
The Effects of the Tax Reform 2000 in Germany on Local Communities | ||
Kuh-Ökonomie | ||
Kurzer Abriß der Nationalökonomie |