Prof. Dr. Wolfgang Scherf
Volkswirtschaftslehre und Öffentliche Finanzen

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Wolfgang Scherf

Standpunkt: Ehegattensplitting und Kinderfreibetrag dienen der Steuergerechtigkeit

Das Ehegattensplitting und der Kinderfreibetrag sind keine Steuervergünstigungen für wohlhabende Familien.

  • Das Ehegattensplitting rechnet jedem Partner 50 Prozent des Gesamteinkommens zu. Das entspricht der Rechtsform der Zugewinngemeinschaft und sorgt dafür, dass Ehegatten pro Person nicht mehr Steuern zahlen müssen als ein Single, der über 50 Prozent des Gesamteinkommens eines Ehepaares verfügt.

  • Wie das Ehegattensplitting dient auch der Kinderfreibetrag nicht der Familienförderung, sondern der Steuergerechtigkeit. In diesem Fall geht es um die Berücksichtigung der typischen Ausgaben der Eltern für ihre Kinder. Diese Ausgaben mindern die steuerliche Leistungsfähigkeit im Vergleich zu Kinderlosen mit entsprechendem Einkommen und müssen daher von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden.

Die aktuelle Familienbesteuerung folgt somit konsequent dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Ehegattensplitting und Kinderfreibetrag sorgen dafür, dass Ehegatten und Eltern im Vergleich zu Alleinstehenden und Kinderlosen steuerlich nicht schlechter gestellt werden. Alles andere wäre mit dem grundgesetzlichen Schutz von Ehe und Familie auch nicht vereinbar.


14.11.2017 © Wolfgang Scherf

Der Beitrag ist erschienen bei der Bundeszentrale für politische Bildung